Psychotherapie Kosten   Dr. Kucera

Rahmenbedingungen

FÜR DIAGNOSTIK, PSYCHOTHERAPIE & PSYCHOLOGIE

Kosten & Rückerstattung

Psychotherapie privat oder mit Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich

Die Höhe des Honorars für eine psychotherapeutische Einheit (50 min + 10 min Vorbereitung und Dokumentation) gebe ich Ihnen gerne im Erstkontakt bekannt.

Bei Vorliegen einer “krankheitswertigen Störung bzw. eines behandlungsbedürftigen Leidens” (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss pro Psychotherapie-Einheit über Ihre Krankenkasse möglich. Der aktuelle Kostenzuschuss (2024) für Ihre Krankenkasse beträgt:

  • ÖGK € 33,70
  • SVS € 45,–
  • BVAEB € 46,60
  • KFA € 28,–

Die SVS refundiert die „Klinisch-psychologische Behandlung durch Klinische Psycholog:innen“ ab 01.01.2024 mit gleichen Werten.

Für den Kostenzuschuss bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung notwendig. Sie können sich das Bestätigungsformular für Ihren Arzt hier herunterladen.

Weiters sind Rückerstattungen durch private Versicherungsträger und Opferschutzeinrichtungen möglich.

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können diese steuerlich geltend machen.

Sozialtarif für Psychotherapie

Bei nachweislich sehr geringem Einkommen (AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bezug etc.) biete ich auch ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif an. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit.

Paartherapie

Ein Kostenzuschuss für Paartherapie wird von den Krankenkassen nicht übernommen.

Klinisch-psychologische Beratung & Behandlung sowie Selbsterfahrung, Supervision und Coaching 

Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassen ist nicht möglich. Private Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten.

Abrechnung der klinisch-psychologischen Diagnostik 

Als Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik übernimmt Ihre Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für die Klinisch-psychologische Untersuchung und Befunderstellung. Die Kosten werden je nach Dauer und Umfang verrechnet.

Voraussetzung dafür ist

  • eine Zuweisung durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie oder Kinderheilkunde.
  • Auf dem Überweisungsschein müssen eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) durch den Arzt angegeben sein.

Sie erhalten 80% des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Das heißt, dass Sie nach erfolgter klinisch-psychologischer Untersuchung die Privathonorarnote gemeinsam mit dem Überweisungsschein  bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können, die davon einen Teil der Kosten (i.d.R. 30 – 40%)  übernimmt.

Die Art und der Umfang der diagnostischen Untersuchung richtet sich nach der konkreten Fragestellung und Verdachtsdiagnose.

Sitzungsdauer

Für klinisch-psychologische Beratung & Behandlung, Psychotherapie, Selbsterfahrung und Coaching 

  • Einzel-Sitzung á 50 Minuten
  • Paar-Sitzung á 60 oder 90 Minuten

Supervision

  • Einzelsitzung berufsbegleitende Supervision á 45 Minuten
  • Einzelsitzung Supervision für die Ausbildung zum Klinischen Psychologen / Gesundheitspsychologen oder für Ausbildungskandidaten im psychotherapeutischen Propädeutikum á 45 Minuten
  • Einzelsitzung Supervision für Schematherapie á 45 Minuten
  • Gruppensupervision und Gruppenselbsterfahrung auf Anfrage.

Therapiedauer

Die Dauer einer psychologisch-psychotherapeutischen Behandlung variiert je nach vorhandener Problemstellung und dessen Schweregrad. Eine Psychotherapie ist meist längerfristig angelegt. Sie kann von einigen Sitzungen bis mehreren Jahren dauern.

Demgegenüber stellen Beratungen kurzfristige Maßnahmen dar, d.h. nicht mehr als 10 Einheiten, bei der eine gewünschte Änderung des Verhaltens oder Erlebens in Gang gesetzt wird, aber nicht längerfristig begleitet wird.

Therapiefrequenz

Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Daher ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. Anfänglich wird meist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz empfohlen. Mit zunehmendem Therapiefortschritt können die Sitzungsintervalle ausgedehnt werden.

Rahmenbedingungen

Therapeutische Interventionen außerhalb der Praxis

Psychotherapeutische Interventionen können auch im natürlichen Lebensumfeld (z.B. zu Hause, im Auto, Kaufhaus etc.) mir mir gemeinsam stattfinden – dort, wo die Problematik unmittelbar erlebbar und somit veränderbar wird. Für Termine außerhalb der Praxis ist meist eine Doppeleinheit sinnvoll. Zudem wird hier eine Fahrtkostenpauschale verrechnet.

Schweigepflicht

Nach § 14 des Psychologengesetzes und § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliegen alle Inhalte der Sitzungen meinerseits der Schweigepflicht. Diese verbietet die Weitergabe jeglicher persönlicher Informationen über den Klienten an Andere, einschließlich und ausnahmslos aller Angehörigen – auch darüber, dass der Betreffende überhaupt die Praxis aufgesucht hat.

Absageregelung

Sollten Sie einen Sitzungstermin einmal nicht einhalten können, ersuche ich um Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, da ich die Einheit für Sie reserviert habe. Eine Nachricht per Email, SMS oder auf meine Mailbox genügt. Andernfalls muss ich Ihnen für die versäumte Sitzung das volle Honorar in Rechnung stellen, wenn ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben kann.

Minderjährige Klienten

Minderjährige benötigen zur Durchführung der Psychotherapie die Zustimmung der sorgeberechtigen Eltern bzw. des sorgeberechtigen Elternteils.

Zusammenarbeit mit Fachärzten für Psychiatrie / Neurologie sowie anderen Berufsgruppen

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin darf ich weder Medikamente verordnen noch bestimmte Medikamente empfehlen. In bestimmten Fällen kann jedoch eine begleitende psychopharmakologische Behandlung wertvoll und wichtig sein.  Die Kombination von Verhaltenstherapie und medikamentöser Behandlung zeigt u.a. bei schwer ausgeprägten psychischen Erkrankungen die besseren Ergebnisse gegenüber den Einzelverfahren.

Gerne berate ich Sie bei der Wahl des Arztes oder gebe Empfehlungen für andere Berufsgruppen, wenn erforderlich.

Krisen

In Krisenphasen bin ich bemüht, Ihnen Notfall-Termine anzubieten. Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, finden Sie hier Notfallkontakte für Wien und Baden.